Weingesetze

Die Weingesetzesollen dem Verbraucher Sicherheit ĂŒber die Herkunft des Weins geben und eine MindestqualitĂ€t garantieren. TatsĂ€chlich sind die Weingesetze ein Labyrinth – zumindest in Europa. Ihre Logik erschließt sich nur noch Verwaltungsbeamten und Statistikern.
Wein wird in den LĂ€ndern der EuropĂ€ischen Union (EU) in zwei Kategorien eingeteilt: Tafelwein und QualitĂ€tswein. QualitĂ€tsweine bilden die Spitze der Weinhierarchie. In der Regel sind die besten Anbaugebiete jedes Landes ausersehen, um QualitĂ€tsweine zu produzieren. Damit ein gewisser Standard an QualitĂ€t und TypizitĂ€t gewĂ€hrleistet ist, hat jede Region fĂŒr sich mehr oder weniger prĂ€zise Vorschriften erlassen. Tafelweine stellen hingegen die untere Stufe der QualitĂ€tspyramide dar. An sie werden nur sehr niedrige Anforderungen gestellt. Ein großer Teil der Tafelweine wird erst gar nicht in Flaschen gefĂŒllt, sondern faßweise gehandelt, um spĂ€ter in Korbflaschen, Großgebinden, Kartonverpackungen oder im Schlauch auf den Markt zu kommen.
Die QualitÀtsweine

Sie sind immer an eine bestimmte weinbauliche Region gebunden. Die Tauben mĂŒssen aus einem klar definierten Anbaugebiet kommen. Deshalb steht auf ihrem Etikett hĂ€ufig V.Q.P.R.D.: Vin de QualitĂ© Produit dans les RĂ©gions DĂ©terminĂ©es. Zu deutsch: QualitĂ€tswein bestimmter Anbaugebiete. FĂŒr QualitĂ€tsweine gelten in der EU bestimmte allgemeine Vorschriften:

  • In der Regel betrĂ€gt der natĂŒrliche Mindestalkoholgehalt 8,5 Vol.%.
  • In den meisten Anbaugebieten ist eine Aufbesserung (Chaptalisierung) um maximal 2,5 Vol.% erlaubt.
  • Die EntsĂ€uerung des Weins ist ebenso gestattet wie die SĂ€urezugabe (Azidifikation), allerdings nicht bei gleichzeitiger Chaptalisation.
  • Die Weinzusatzstoffe sind genau festgelegt (z. B. Schwefel, Bentonit).
  • Das Maß an flĂŒchtiger SĂ€ure, das ein Wein aufweist, darf 1,2 Gramm pro Liter nicht ĂŒbersteigen.
  • QualitĂ€tsweine dĂŒrfen nicht mit Weinen außerhalb der EU verschnitten werden.

DrĂŒber hinaus hat jedes QualitĂ€tswein-Anbaugebiet eigene Bestimmungen erlassen, die nur fĂŒr seine Weine gelten. Sie enthalten zum Beispiel Vorschriften ĂŒber

  • die zugelassenen Traubensorten,
  • die maximale Traubenmenge pro Hektar,
  • den Mindestalkoholgehalt,
  • den MindestsĂ€uregehalt,
  • die Mindestausbauzeit,
  • den frĂŒhesten Zeitpunkt der Vermarktung.

Italien und Spanien haben die QualitÀtsweine noch einmal in besonders qualifizierte beziehungsweise garantiert kontrollierte unterteilt. Frankreich und die andere Weinnationen verzichten auf jede Unterteilung.

Die PrÀdikatsweine
Deutschland und Österreich haben ihre QualitĂ€tsweine noch unterteilt in QualitĂ€tsweine bestimmter Anbaugebiete und in PrĂ€dikatsweine. Die Eingruppierung richtet sich ausschließlich nach dem Mostgewicht. FĂŒr PrĂ€dikatsweine gilt, dass ihr Alkoholgehalt nicht durch Zucker angereichert werden darf. Frankreich und Italien haben die Kategorie der QualitĂ€tsweine statt dessen nach unten erweitert. weine aus grĂ¶ĂŸeren, weniger berĂŒhmten Anbaugebieten können in Frankreich den Status V.D.Q.S. (Vin DĂ©limitĂ© de QualitĂ© SupĂ©rieure) erlangen. Nach diesem Vorbild hat auch Italien 1996 die Kategorie I.G.T. (Indicazione Geografica Tipica) geschaffen. Dass diese Weine qualitativ tatsĂ€chlich ĂŒber den Tafel- bzw. Landweinen und unter den QualitĂ€tsweinen anzusiedeln sind, ist damit natĂŒrlich noch nicht gesagt.
Die Tafelweine

Sie bilden die unterste Kategorie in der Weinhierarchie der EU. An sie werden die geringsten qualitativen Anforderungen gestellt. Sie stammen meist aus großen Massenanbaugebieten Frankreichs, Italiens und Spaniens, aber auch aus weinbaulich wenig geeigneten Zonen Deutschlands und Österreichs oder aus solchen, die zu gar keinem QualitĂ€tswein-Anbaugebiet gehören. FĂŒr Tafelwein gelten folgende Anforderungen:

  • Er darf aus allen fĂŒr den Weinbau geeigneten Zonen der EU stammen.
  • Es existieren keine gesetzlichen MengenbeschrĂ€nkungen fĂŒr die Traubenproduktion im Weinberg.
  • Das Mindestmostgewicht liegt bei 50 Grad Oechsle.
  • Der MindestsĂ€uregehalt pro Liter liegt bei 4,5 Gramm.
  • Die Chaptalisierung ist erlaubt.
  • Alle in der EU empfohlenen Traubensorten sind zugelassen.
  • Verschnitte zwischen Weinen aus EU-LĂ€ndern sind möglich.
  • Weder Jahrgang noch Rebsorte(n) mĂŒssen auf dem Etikett erscheinen.
Die Landweine
Etwa 65 Prozent der europĂ€ischen Weinproduktion bestehen aus Tafelwein. Ein großer Teil davon ist unverkĂ€uflich. Rund ein Viertel des Tafelweins muß darum jedes Jahr aus dem Markt genommen werden und zu Industriealkohol destilliert werden. Um mehr vermarktungsfĂ€hige Tafelweine zu erhalten, hat die EU 1973 eine Zwischenkategorie geschaffen: die Landweine. Sie sollen die Elite der Tafelweine sein. Sie kommen aus festgelegten Großregionen (oder LĂ€ndern bzw. DĂ©partements), ihre Traubensorten sind genau definiert, sie mĂŒssen mindesten 0,5 Vol.% mehr aufweisen als Tafelweine und durchweg trocken ausgebaut sein: sĂŒffige, schmackhafte und preiswerte Alltagsweine. Fankreich erzeugt fast 20 Prozent Landweine, bei anderen Nationen hat sich der Landwein nicht durchgesetzt.
Neue Welt
In den LĂ€ndern außerhalb Europas ist der Weinbau weniger stark geregelt. Die USA haben seit 1983 ĂŒber hundert Ursprungsgebiete fĂŒr ihre Weine definiert (American Viticultural Areas, AVA), aber ohne dass damit Produktionsvorschriften verbunden wĂ€ren, etwa Mengenbegrenzungen der Traubenproduktion. Ansonsten gibt es nur die Unterscheidung zwischen Table Wine (alle Weine bis 15,9 Vol.%), Dessert Wine (ab 16 Vol.%) und Sparkling Wine (schĂ€umend). DafĂŒr gibt es bestimmte Etikettenvorschriften: 85 Prozent des Weins mĂŒssen von der Rebsorte stammen, die auf dem Etikett angegeben ist. Gleiches gilt fĂŒr Australien, wĂ€hrend es in SĂŒdafrika und Chile nur 75 Prozent sein mĂŒssen. Vorschriften fĂŒr die Begrenzung der Traubenproduktion existieren nicht. Chaptalisation ist in allen diesen LĂ€ndern verboten (in Neuseeland gestattet), die SĂ€urezugabe (Azidifikation) hingegen ist erlaubt.
Weinproduktion Europa

Der Anteil der LĂ€nder an der Weinproduktion Europas.